Deutsche Markenqualität im One-Way-Keg

Das deutsche Reinheitsgebot

Im April 1516 trat der Bayrische Landständetag unter Vorsitz von Herzog Willhelm IV. im Ingolstadt zusammen und entwickelte das deutsche Reinheitsgebot. Der Titel der Verordnung, die der Herzog von Bayern dem Landeständetag in Ingolstadt vorgelegt hat, lautete: „Wie das Bier im Sommer und im Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll.“. Diese Verordnung ist seither unter dem Namen Reinheitsgebot bekannt, das vorerst nur für ganz Bayern verbindlich war, und heute für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gilt.

Das Reinheitsgebot besagt, dass, laut Gesetz der Bundesrepublik Deutschland, deutsches Bier ausschließlich aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser hergestellt werden darf. Damit ist das Reinheitsgebot von 1516 das älteste heute noch gültige Lebensmittelgesetz der Welt und sichert seit fast 500 Jahren die Bierqualität.